Informationen für Angehörige
Aktuelle Situation in Pflegeheimen
Liebe Besucherinnen und Besucher,
viele von Ihnen sehnen sich, gerade im Blick auf die Osterfeiertage, Lockerungen bei den Besuchsregeln in unseren Häusern und Einrichtungen herbei. Aufgrund nach wie vor hohen Infektionszahlen bleiben die Einschränkungen jedoch vorerst wie gehabt. Das bedeutet (Stand 29.03.2021):
- Der Zutritt zu den Häusern ist nur mit dem Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests (höchstens 48 h alt) möglich (ein negativer Selbsttest kann nicht berücksichtigt werden).
- Bei einem Besuch ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen – bitte auch im Zimmer der Bewohnerin/des Bewohners.
- Es ist 1 Besucher/-in pro Tag und Bewohner/-in möglich. Ausnahme: 2 Personen gleichzeitig, wenn sie demselben Haushalt angehören (z. B. Mutter und Kind zur Oma im Samariterstift).
- Wenn ein/e Bewohner/in das Pflegeheim verlässt, um z. B. Angehörige zuhause zu besuchen, ist ein Test bei Rückkehr ins Heim verpflichtend.
- Die Test- und FFP2-Masken-Pflicht gilt auch für alle anderen externen Personen, die ins Haus kommen, also z. B. Ärztinnen, Handwerker etc.
Sobald es das Wetter und die Temperaturen wieder erlauben, können wir sicher vermehrt wieder Begegnungen im Freien ermöglichen.
Bitte beachten Sie:
Trotz dieser allgemeinen Vorgaben können Details vor Ort unterschiedlich geregelt sein. Bitte nehmen Sie daher vor einem Besuch unbedingt Kontakt mit der jeweiligen Hausleitung auf.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg.