Informationen für Angehörige
Aktuelle Situation in Pflegehäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Liebe Besucherinnen und Besucher,
ein Besuch in unseren Häusern ist nur mit vorherigem negativen Antigentest oder PCR-Test gestattet.
Bei immunisierten Personen darf ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein.
Bei nicht immunisierten Personen darf ein Antigen-Schnelltest maximal 6 Stunden, ein PCR-Test maximal 24 Stunden alt sein.
Auch Kinder unterliegen der Testpflicht, es sei denn, sie haben das erste Lebensjahr noch nicht vollendet.
Wir bieten weiterhin die Möglichkeit, sich auch direkt in unseren Häusern testen zu lassen (Antigen-Schnelltest). Bitte beachten Sie die jeweiligen Testzeiten! Sollten Sie außerhalb der Testzeiten kommen, bringen Sie bitte einen negativen Antigen- oder PCR-Test einer offiziellen Teststelle mit. Um diesen kostenlos zu erhalten, bekommen Sie in der Verwaltung jedes Hauses ein Formular zur Vorlage bei der Bürgertestung. Grundlage dieser Regelung ist die Corona-Testverordnung von Baden-Württemberg.
Falls Sie Symptome einer Covid-19-Infektion haben, bitten wir Sie, auf einen Besuch in unseren Häusern zu verzichten.
Beachten Sie, dass ein entsprechender Nachweis immer mitgeführt werden muss. Der Zutritt ohne einen negativen Corona-Test stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Anzeige sowie Hausverbot geahndet werden kann.
In den Häusern ist eine FFP2-Maske zu tragen, auch im Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohner (davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren).
Und natürlich gilt weiterhin:
- den Abstand von 1,5 Metern einhalten
- Hände waschen
- Maske tragen
- in die Armbeuge niesen/husten
Wir setzen diese Maßnahmen auf Grundlage der aktuellen Coronaverordnung für Pflegeeinrichtungen, des Infektionsschutzgesetzes und unseres Hygienekonzeptes um.
Danke, dass wir dabei an einem Strang ziehen!
Bitte beachten Sie:
Trotz dieser allgemeinen Vorgaben können Details vor Ort unterschiedlich geregelt sein. Bitte nehmen Sie daher vor einem Besuch unbedingt Kontakt mit der jeweiligen Hausleitung auf.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg.
Hier finden Sie die Corona Verordnungen in leichter Sprache.