Gute Nachrichten

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Lockerungen möglich

In diesen Tagen erreicht die Angehörigen der Bewohner:innen ein Brief mit guten Nachrichten. Die aktuelle Pandemie-Lage erlaubt es, unter ganz bestimmten und unumstößlichen Voraussetzungen, für Besucher:innen und Bewohner:innen Lockerungen in den jeweils eigenen Zimmern vorzunehmen. Hier der Brief im Wortlaut, der für alle Altenpflegeeinrichtungen der Samariterstiftung Gültigkeit besitzt:


Liebe Angehörige,

wir sind froh über jeden Tag, der „normal“ abläuft und an dem wir die steigenden Inzidenzzahlen mit etwas mehr Distanz beobachten können. Vielen Dank, dass Sie sich so konsequent an die Testungen und Maskenpflicht halten! Diese Maßnahmen müssen wir aufgrund der aktuellen Entwicklungen in allen Gemeinschaftsräumen weiterhin konsequent beibehalten und helfen uns sehr, uns sicherer zu fühlen.

Die gute Situation, dass ein großer Teil der Bewohner:innen geimpft ist, ermöglicht uns nun sogar etwas mehr an Freiheiten. Somit können wir eine sehr positive Entwicklung an Sie weitergeben, die nun in der aktualisierten Corona-Verordnung für Pflegeeinrichtungen vom Sozialministerium Baden-Württemberg bekanntgegeben wurde. Die Regelung lautet:

Bei geimpften und genesenen Bewohner:innen dürfen sich Besucher, derzeit jeweils eine Person oder zwei Personen aus einem Haushalt entsprechend der aktuellen Corona-VO, ohne Abstand und ohne Maske in den (eigenen) Bewohnerzimmern aufhalten.

Genau ist festgelegt:

  • Der/die Bewohner:in darf gleichzeitig Besuch von zwei Angehörigen aus dem gleichen Haushalt (z. B. Tochter und deren Ehemann) erhalten.
  • Der/die Bewohner:in erhält von zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tag Besuch, was hintereinander (sukzessive) aber nicht gleichzeitig zulässig ist (z. B. Sohn aus Mannheim und Tochter aus Karlsruhe).
  • Ab einer Impfquote der Bewohner:innen von 90% in der Pflegeeinrichtung dürfen Sie die Gemeinschaftsbereiche wieder besuchen. Allerdings gelten in den gemeinschafträumen für Angehörige weiterhin die Regelungen zum Abstand und der FFP2-Maskenpflicht.

Die Bewohner:innen werden es sicher genießen, wenn sie wieder unverhüllte Gesichter ihrer Angehörigen sehen und mehr körperliche Nähe erleben.

Gleichzeitig haben wir vor allem in den nächsten Wochen und Monaten immer wieder neu aufgenommene Bewohner:innen, die oftmals noch keinen Impfschutz haben, sodass es sehr schwierig sein wird, die Impfquote von 90% zu erreichen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir von dem Besuch der Angehörigen in den Gemeinschaftsräumen (z.B. Wohnküche) zunächst aus Gründen des Infektionsschutzes noch absehen möchten. Bitte tragen Sie außerhalb der Bewohnerzimmer weiterhin eine FFP2-Maske und desinfizieren Sie sich regelmäßig die Hände. Wir sind zuversichtlich, dass in den Sommermonaten wieder mehr möglich sein wird. Wir werden Sie hierüber selbstverständlich informieren.

Zu den Testungen von Besucher:innen gibt es keine neuen Regelungen. Wir hoffen wie Sie, dass geimpfte Angehörige zukünftig keine Testung durchführen lassen müssen – hierzu laufen Diskussionen, allerdings bislang ohne ordnungsrechtliche Relevanz.

Da wir wissen, dass ein kleines Restrisiko bleibt, wünschen wir uns, dass auch Sie sobald Sie können von einer Impfung Gebrauch machen. Es kann ansonsten dazu kommen, dass Bewohner:innen zu Kontaktpersonen werden, falls Angehörige infiziert sind. Wir wünschen Ihnen, dass Sie zeitnah zu den Privilegierten gehören und dass Sie in diesen Tagen gesund bleiben!

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