Ambulante Ergotherapie (Schwerpunkt Arbeitstherapie)
Konzept (Behandlungsverlauf/Behandlungsrahmen/Behandlungsmittel)
Welche Schritte sind für einen Behandlungsbeginn nötig?
Anbietende Standorte/Ansprechpartner
Die Ergotherapie mit Schwerpunkt Arbeitstherapie dient der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und den daraus resultierenden Funktionseinschränkungen. In erster Linie handelt es sich um Einschränkungen im Bereich von Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Durchhaltevermögen sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit.
Besonders geeignet ist Ergotherapie mit Schwerpunkt Arbeitstherapie, wenn damit Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt werden können oder wenn so die Voraussetzungen für eine berufliche Wiedereingliederung oder Rehabilitation geschaffen werden können.
Vor Beginn der Behandlung findet ein Vorgespräch zwischen Interessent/in und zuständigem/r Ergotherapeut/in statt. Es hat zum Ziel das Angebot vor Ort kennen zu lernen sowie im persönlichen Kontakt/Gespräch einen Eindruck der individuellen Lebensumstände und den daraus resultierenden Wünschen an eine Behandlung zu erhalten. Wird am Ende eine gemeinsame Behandlungsvereinbarung getroffen, kann die Behandlung nach Absprache begonnen werden. (s. hierzu auch Punkt 5 & 6)
Die ersten zwei Wochen der Behandlung dienen vorrangig der Diagnostik. Dies bedeutet, dass unterschiedliche Arbeiten und Aufgaben durchgeführt werden (s. Behandlungsmittel), um den momentanen Stand der Grundarbeitsfähigkeiten zu ermitteln. Im Verlauf und Austausch mit den zuständigen Ergotherapeuten können die Ziele für die Behandlung so weiter verfeinert werden.
Im Verlauf der weiteren Therapie bekommen die Patienten Arbeiten zugewiesen, die in ihrer Art und Auslegung den vereinbarten Zielen laufend angepasst werden. Der Behandlungsverlauf wird mit dem Patienten regelmäßig besprochen und protokolliert.
Im Bedarfsfall erfolgt eine Beratung und Kooperation mit Angehörigen und begleitenden Diensten. Auf Anfrage erhält der behandelnde Arzt einen schriftlichen Verlaufs- und Abschlußbericht mit aktueller Statuserhebung bezüglich der erreichten Ziele.
Zu Beginn der Behandlung muss eine Heilmittelverordnung (s. Punkt 5) des behandelnden Haus- oder Facharztes vorliegen. Die Behandlung findet werktags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr in einer Gruppe von maximal 8 Personen statt. Die Mindestanwesenheitsdauer beträgt drei Vormittage in der Woche.
Der Einsatz sämtlicher Mittel und Medien orientiert sich zum einen an den individuellen Zielsetzungen, zum anderen soll durch Faktoren wie z.B. Termin- und Qualitätsvorgaben, Rollenverteilung Arbeitgeber-Arbeitnehmer etc. eine möglichst hohe Orientierung am Arbeitsalltag stattfinden. Sämtliche Produkte sind demnach für Handelspartner oder den Verkauf bestimmt. Folgend eine Auflistung der Mittel und Medien, die im therapeutischen Einsatz genutzt werden:
- Montage-/Verpackungsarbeiten
- Holz (Herstellung von Spielwaren, Nutzgegenständen etc., Restaurationsarbeiten) und
- damit verbundenem Maschineneinsatz
- computerunterstütztes Hirnleistungstraining (Cogpack)
- Bürotrainingsplätze (Erstellen von Inventurlisten, Zehn-Finger-Schreibtraining ,usw.)
- Verbesserung und Erhalt der Alltagsbewältigung
- Wiedererlangen von Selbstvertrauen und Handlungskompetenz
- Verbesserung und Erhalt der kognitiven Fähigkeiten
- Stärkung der Kreativität im Sinne von Problemlösungsverhalten und Entwicklung von Anpassungsstrategien
- Wiedergewinnen einer realistischen Selbsteinschätzung
- Verbesserung und Erhalt in der zwischenmenschlichen Interaktion und Kommunikation
- Stärkung der Eigenverantwortung und Entscheidungsfähigkeit
- Verbesserung und Erhalt der Belastungsfähigkeit und Ausdauer
- Entwicklung, Verbesserung und Erhalt der Selbständigkeit und der dafür notwendigenlebenspraktischen Fähigkeiten und der Grundarbeitsfähigkeiten
- Verbesserung und Erhalt situationsgerechten Verhaltens
Die Kosten für die Behandlung werden von der zuständigen Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung der Leistung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt über die Verwaltung der Tagesklinik im Schlössle.
5. Modalitäten der Verordnung:
Die Verordnung erfolgt über eine Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Ergotherapie. Diese kann nach Rücksprache von Haus- oder Facharzt ausgestellt werden. Das Verordnungsformular ist Voraussetzung um eine Behandlung beginnen zu können und sollte die Diagnose, das Ziel der Maßnahme und die Zahl der Therapieeinheiten enthalten.
Pro Verordnung sind für den Patienten zehn Euro Verordnungsgebühr als Selbstbeteiligung zu tragen und an die Tagesklinik zu entrichten, wenn keine Freistellung der Zuzahlungspflicht von der Krankenkasse vorliegt.
6. Welche Schritte sind für einen Behandlungsbeginn nötig:
Kontaktaufnahme zu Haus- oder Facharzt bezüglich Heilmittelverordnung
Terminvereinbarung zu einem Vorgespräch
Gewährleistung verbindlich an der Behandlung teilnehmen zu können (z.B. Klären von Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs)
7. Anbietende Standorte/Ansprechpartner
Nürtingen: Herr Scheurer
Frau Schmid
Tagesklinik im Schlössle
Stuttgarter Strasse 62
72622 Nürtingen
Panoramaklinik
Mülbergerstrasse 66
73728 Esslingen
Franziskanergasse 7
73728 Esslingen









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