Samariterstift Münsingen – unsere Leistungen
Damit Sie mit uns zufrieden sind
Die Angebote und Leistungen des Samariterstiftes Münsingen sind oder werden anerkannt und förderfähig nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetztes: die Bewohner der Altenpflegeheims werden entsprechend ihrer Pflegebedürftigkeit in drei Stufen eingeteilt und bekommen aus der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss zu den Pflegekosten.
Die Kurzzeitpflege wird in bestimmten Fällen – beispielsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt – einmal pro Jahr für maximal vier Wochen bezuschusst. Bewohner von Altenwohnungen können Leistungen nach den Richtlinien über die häusliche Pflege erhalten.
Gerne schicken wir Ihnen unsere Leistungsbeschreibung und den Entwurf eines Heimvertrages zu. Wir beraten wir Sie auch gerne persönlich.









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